Muss immer noch einen Tesla-Anwalt fragen, bevor er losschreiben darf: Elon Musk.
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Elon Musk darf weiterhin nicht selbst entscheiden, was er als CEO des Unternehmens über Tesla auf seiner Plattform X, vormals Twitter, veröffentlicht. Der Supreme Court in Washington hat nun eine Berufung Musks abgelehnt. Das heißt: Der Maulkorb bleibt aufrecht.

Musk wurde unter Twitter-Kuratel gestellt, nachdem er 2018 Spekulationen über eine Privatisierung von Tesla via Twitter befeuert hatte. In einem Tweet hatte er angekündigt, Tesla für einen Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse nehmen zu wollen. Die Finanzierung dafür sei "gesichert". "Funding secured", wie Musk damals schrieb. Doch wie sich herausstellte, war die Finanzierung keineswegs gesichert, Musk musste die Gespräche über eine Privatisierung aufgeben – und eine Zusicherung des Kaufpreises gab es nicht.

Investoren klagten

Sehr wohl aber gab es Konsequenzen, denn Investoren verklagten Musk in der Folge. Sie warfen ihm Kursmanipulation vor. Der Aktienkurs war um rund sieben Prozent gestiegen. Investoren, die auf fallende Kurse gewettet hatten, verloren nach eigenen Angaben Milliarden. Auch die US-Börsenaufsicht fand Musks Tweets wenig amüsant und bezeichnete sie als "falsch und irreführend". Musk einigte sich daraufhin außergerichtlich mit der Behörde. Er musste den Vorsitz im Verwaltungsrat von Tesla abgeben und eine für seine Verhältnisse relativ milde Strafe von 20 Millionen Dollar bezahlen. All das konnte er verschmerzen. Aber: Der Deal enthielt noch eine Klausel, mit der sich der Milliardär von Anfang an schwertat: Ihm wurde verboten, weiterhin über Tesla zu twittern, wenn nicht ein Anwalt des Unternehmens grünes Licht gibt. Musk musste sich also Nachrichten über sein eigenes Unternehmen auf seiner mittlerweile eigenen Plattform von seinem Twitter-Sitter absegnen lassen.

Seit der Vereinbarung im Jahr 2018 versucht Musk, den Twitter-Maulkorb loszuwerden. Im Vorjahr wies ein Bundesberufungsgericht Musks Antrag auf Aufhebung oder Änderung des Vergleichs ab. Musks Anwälte legten gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof ein und argumentierten, die Entscheidung verletze die Rechte ihres Mandanten auf freie Meinungsäußerung. Das Gericht lehnte es jedoch ab, sich mit dem Fall zu befassen, und beließ die Entscheidung der Vorinstanz in Kraft.

Rätsel über Identität des Twitter-Sitters

Die SEC hatte erfolgreich argumentiert, dass Parteien bei einer außergerichtlichen Einigung "auch auf fundamentale Verfassungsrechte verzichten" können. Deshalb begrüßt die Behörde die Entscheidung des Höchstgerichts. "Es sollte wenig kontrovers sein, Beklagte an Bedingungen zu binden, denen sie selbst zugestimmt haben", teilte die SEC mit.

Wie The Verge berichtet, ist aktuell unklar, ob es den Twitter-Sitter als eine Person überhaupt gibt. Dana Hull, Journalistin bei Bloomberg, hat jahrelang versucht herauszufinden, wer Elon Musks Tweets freigibt. Auf einen Namen ist sie nie gestoßen. Es ist also gut möglich, dass Musks Tweets nicht nur von einer Person freigegeben werden. Elon Musk hat sich selbst noch nicht in der Causa geäußert. (red, 1.5.2024)