Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Türschildern sind laut Experten ungeklärt. Nun sprießen Verschwörungstheorien

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Ein Wiener Mieter will nicht, dass sein Name am Klingelschild auftaucht – und geht mit Verweis auf die seit Mai gültige Datenschutzgrundverordnung dagegen vor. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung der Stadt Wien gibt ihm Recht, nun tauscht Wiener Wohnen die Schilder von 220.000 Wohnungen; obwohl die EU-Kommission zwischenzeitlich Entwarnung gegeben hat. Das ist der derzeitige Stand in der Posse rund um Türklingeln in Wien.

"Zuwandereranteil vertuschen"

Doch für den FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus stellt sich die Sache anders dar: Die Namensschilder werden ausgetauscht, um den "Zuwandereranteil aus islamischen und außereuropäischen Raum in Gemeindebauten zu vertuschen", behauptete Gudenus nun in einer Aussendung. Diese Verschwörungstheorie ist zuvor in FPÖ-nahen, äußerst rechten Plattformen wie dem "Wochenblick" verbreitet worden. Auch dort hieß es: "Kritiker befürchten, dass so dank der neuen Datenschutz-Gesetze die multikulturelle Realität vieler Großstädte vertuscht werde."

Rechtslage ist unklar

Tatsächlich ist die datenschutzrechtliche Lage ungeklärt. Laut Arge Daten besteht ein Verbot der Kenntlichmachung schon seit 1980, also völlig unabhängig von der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung. Diese habe jedoch "Sanktionsmöglichkeiten verschärft". Experten raten auch abseits des Dementi der EU-Kommission, dass Vermieter bei ihren Mietern die Erlaubnis für die namentliche Nennung am Klingelschild einholen. (red, 20.10.2018)