Jean-Noel Frydman will auch gerichtlichem Wege "france.com" unter seine Kontrolle bringen.

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Jean-Noel Frydman hat einen Prozess um eine Internetadresse initiiert. Allerdings nicht irgendeine Domain, sondern "france.com". Sein Gegner vor dem Richter ist niemand geringerer als die Republik Frankreich. Diese, so beklagt er, hat ihm die Adresse illegal abgenommen.

Seit 1994, also seit der Frühzeit des Internets als Massenmedium, war diese in seinem Besitz, ehe sie infolge eines Gerichtsurteils dem französischen Außenministerium übergeben wurde. Denn dieses hat 2015 auf Urheberrechtsverletzung geklagt – und gewonnen.

Pariser Gericht gab Ministerium Recht

Doch das Verhältnis zwischen Frydman, selber Franko-Amerikaner, und dem Land war nicht immer so belastet. Unter france.com hat er einen "digitalen Kiosk" für frankophile Menschen in den USA aufgebaut. Dabei hat er auch oft mit staatlichen Behörden zusammen gearbeitet. Auch mit dem Generalkonsulat in Los Angeles und dem Außenministerium.

Zwei Jahre lang zog sich der Prozess, ehe das Pariser Berufungsgericht im September 2017 zugunsten Frankreichs entschied. Schon während des Prozesses hatte Frydmans Webhoster, Web.com, die Adresse gesperrt. Fünf Monate nach dem Richterspruch wurde ohne weitere Rückfrage oder Benachrichtigung die Domain schließlich an das Ministerium überschrieben.

"Kann jedem passieren"

"Ich bin einer der längsten Kunden [von Web.com]", erklärte Frydman gegenüber Ars Technica. "Es hat [zuvor] nie irgendwelche Klagen gegen france.com gegeben. (…) Nie zuvor wurde ich von irgendeinem Unternehmen auf der Welt so behandelt. Wenn es mir passiert ist, kann es jedem passieren." Web.com habe ihm bis jetzt nicht einmal auf E-Mails zu dem Vorfall geantwortet.

Am 19. April hat er in Virginia nun seinerseits Klage gegen die Republik Frankreich, das staatliche Tourismusbüro, und das Außenministerium samt Außenminister eingebracht. In der Anklageschrift macht er auch geltend, dass seine Kläger vor 2015 den Besitz der Domain nie infrage gestellt hatten und ihn als Experten für Tourismus anerkannt hätten. Urheberrechtsklage sei ein "Missbrauch" des französischen Justizsystems gewesen. (red, 1.5.2018)