STANDARD: Das Justizministerium hält die Hausdurchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) für verhältnismäßig und daher zulässig. Tun Sie das auch?

Enzinger: Nein, ich teile diese Ansicht nicht. Die Behörde hat wegen des Verdachts auf Nichtlöschung von Daten und wegen der nordkoreanischen Reisepässe schwerste Geschütze aufgefahren – als ginge es um ein Staatsverbrechen. Ich wage zu bezweifeln, dass das Ausmaß der Intervention berechtigt war, da geht es ja auch um die Rechte der Betroffenen.

Teilt die Ansicht des Justizministeriums in der Causa BVT nicht: Michael Enzinger.
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STANDARD: Behörden müssen einander Amtshilfe leisten. Hätte man damit die Hausdurchsuchung vermeiden können?

Enzinger: Das BVT ist kein Unternehmen oder Privathaus eines Beschuldigten, sondern eine der sensibelsten Behörden der Republik. Gemäß Strafprozessordnung (StPO) sind einander Behörden grundsätzlich zur Amtshilfe verpflichtet, wobei es Grenzen gibt. Man hätte auf jeden Fall prüfen müssen, ob solche Hilfe beantragt werden muss. Sollte das unterlassen worden sein, wäre auch das eine gravierende Verletzung der Verhältnismäßigkeit.

STANDARD: Was halten Sie davon, dass die Hausdurchsuchung von der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität, EGS, durchgeführt wurde? Deren Chef, FPÖ-Politiker Wolfgang Preiszler, war Einsatzleiter.

Enzinger: Rechtlich ist es zulässig, aber es hat eine verheerende Optik. Es hätte sicher sinnvollere Einsatzgruppen gegeben.

STANDARD: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stützt sich auf eine anonyme Anzeige und vier anonyme Zeugen. Zwei wurden von Kabinettsmitarbeitern des Innenministers zur Aussage begleitet, die Beschuldigten kennen die konkreten Vorwürfe nicht. Wie sehen Sie das?

Enzinger: Dass die Behörde, also das Innenministerium, Aufpasser zur Einvernahme mitschickt, erzeugt schon eine katastrophale Optik. Dass die Causa auf anonymer Anzeige und Aussagen anonymer Zeugen fußt, macht die Sache ja noch viel, viel sensibler. Da muss die Staatsanwaltschaft ganz besonders genau prüfen, ob es einen Anfangsverdacht gibt und worin er besteht. Denn da steht der Schutz des Betroffenen noch viel mehr im Vordergrund als in anderen Fällen. Es ist Aufgabe der Verfolgungsbehörde, das zu berücksichtigen.

Dass Kabinettsmitarbeiter bei der Zeugeneinvernahme dabei waren, erzeuge eine "katastrophale Optik", findet der Präsident der Wiener Anwaltskammer.
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STANDARD: Die WKStA hat eine riesige Menge an Daten beschlagnahmt, ganze Computer der Leiterin der Extremismusabteilung mitgenommen, also einer Zeugin ...

Enzinger: Dagegen kann man sich beim Oberlandesgericht beschweren, dann entscheiden unabhängige Richter, ob das rechtens war. Ich verstehe ja überhaupt nicht, warum man so viel mitgenommen hat, wenn der Vorwurf doch lautet, dass Daten missbräuchlicherweise nicht gelöscht worden seien. Die Gefahr nachträglicher Manipulation sehe ich nicht.

STANDARD: Die Justiz schon. Sie hat eine Fernlöschung befürchtet, die Hausdurchsuchung mit Gefahr in Verzug begründet.

Enzinger: Jeder Datenzugriff wird doch protokolliert. Diese Erklärung ist für mich absolut nicht stichhaltig.

STANDARD: Ein Vorwurf lautet, BVT-Beamte hätten Daten von Anwalt Gabriel Lansky nicht gelöscht. Anwaltsdaten sind natürlich besonders geschützt und schützenswert ...

Enzinger: Das BVT hatte gegen Lansky ermittelt (Verdacht: Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs, § 256 Strafgesetzbuch; Anm.), das Verfahren wurde eingestellt. Das BVT musste alle Daten und Beweismittel löschen – das ist aber nicht geschehen. Entweder aus Versehen, was nicht schön ist. Oder aus Absicht – und dagegen muss ich mich als Standesvertreter verwehren. Es ist nicht akzeptabel, dass da jemand Daten in petto hat, um sie rauszuzaubern, wann immer es passt. Das tangiert unseren Stand massiv. Wir brauchen an den technologischen Fortschritt angepasste Vorkehrungen zur Verwahrung von Anwaltsdaten und müssen neue Vorschriften für Rechtsanwaltsordnung und StPO überlegen, damit wir das Anwaltsgeheimnis schützen können.

STANDARD: Zusammenfassend: War die WKStA in der Causa BVT-Razzia patschert?

Enzinger: Das glaube ich nicht.

STANDARD: Sondern?

Enzinger: Dazu möchte ich nicht Stellung nehmen. (Renate Graber, 24.3.2018)