Bremen – Der Bremer Pharmakologe Gerd Glaeske hat für Deutschland eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate gefordert. Es müsse deutlich gemacht werden, "dass eindeutige Hinweise auf Wirksamkeit und Nutzen fehlen", sagte der Wissenschafter von der Universität Bremen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" anlässlich des Homöopathie-Weltkongresses in Leipzig.

"Gar keine Ergebnisse"

Solche Warnhinweise dienten dem Schutz von Patienten, "die Homöopathie noch immer als Alternative zur Schulmedizin anwenden". "Auch in der Schulmedizin ist nicht alles durch gute Studien belegt, was behauptet wird", sagt Glaeske. "Für die Homöopathie gibt es aber gar keine Ergebnisse aus methodisch akzeptablen Untersuchungen, die als Alternative zur Evidenz in der Schulmedizin zitiert werden können."

In Deutschland, nicht in Österreich refundieren Krankenkassen in vielen Fällen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Kritiker lehnen das vor allem wegen der nicht belegten Wirksamkeit ab. Vor kurzem forderte die deutsche Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürften, solange der Nutzen nicht nachgewiesen sei. (APA, 14.6.2017)