St. Pölten – Die Zahl der Mindestsicherungs-Bezieher in Niederösterreich ist heuer von März auf April um 1.100 auf 17.900 Personen gesunken. ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner ortet "erstmals seit 15 Jahren eine Trendwende". Nach der seit Jahresbeginn geltenden Reform wird ein Rückgang der Kosten auf 90 Millionen Euro heuer und 86 Millionen 2018 erwartet, hieß es am Freitag in einer Pressekonferenz.

Bei asylberechtigten Beziehern wurde heuer von März auf April ein Rückgang um 400 auf 5.700 Personen verzeichnet. Nach einer Neuregelung der Mindestsicherung, die u.a. eine Deckelung von 1.500 Euro pro Haushalt vorsieht, sollen die Kosten laut Ebner in diesem Jahr bei 90 Millionen Euro und damit fünf Millionen unter der Prognose von 95 Millionen liegen. Für 2018 werde mit 86 Millionen Euro gerechnet, neun Millionen Euro weniger als veranschlagt. Hochgerechnet würde das für heuer rund 33.000 Bezieher bedeuten, für 2018 etwa 32.000, hieß es von der Volkspartei. Im Vorjahr wurden 74 Millionen Euro für 30.000 Personen aufgewendet, 2013 waren es 47 Millionen für 21.500 Bezieher.

"Explodierende Kosten" in Wien

Ebner verwies auf drei Reformschritte der Mindestsicherung in NÖ seit 2015. Zuletzt wurde vergangenen Donnerstag im NÖ Landtag die Kündigung der 15a-Vereinbarung zum Kostenersatz beim Wohnortwechsel in andere Länder mit Jahresende beschlossen. Bisher habe NÖ jährlich rund elf Millionen Euro an andere Bundesländer geleistet, aber nur fünf Millionen Euro erhalten. Einziger Gewinner dieser Regelung aus 1976 sei Wien, sagte Ebner in der Pressekonferenz in St. Pölten. Kritik übte er an "explodierenden Kosten" für die Mindestsicherung in der Bundeshauptstadt, wo die für heuer budgetierten 700 Millionen Euro nicht reichen werden.

Bezieher verrichten gemeinnützige Arbeit

"Der Druck auf jene, die noch nichts gemacht haben, wird riesengroß", meinte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl nach Neuregelungen der Mindestsicherung in mehreren Bundesländern. Seit der Reform können Bezieher in NÖ befristet zu zumutbarer gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen anordnet. Dabei gehe es um Hilfstätigkeiten, nicht um Dienstverhältnisse, hielt Riedl fest. Um Unklarheiten zu beseitigen, hat der Gemeindebund eine Informationsoffensive in den niederösterreichischen Gemeinden gestartet.

In der Stadtgemeinde Korneuburg verrichten derzeit zehn von insgesamt 60 Mindestsicherungs-Beziehern gemeinnützige Tätigkeiten im Ausmaß von 16 Wochenstunden, sagte Bürgermeister Christian Gepp (ÖVP). Dabei werden etwa öffentliche Flächen gepflegt oder unterstützende Arbeiten im Rathaus erledigt. Bei Verweigerung können Leistungen laut Gesetz gekürzt werden. Nicht zur Hilfstätigkeit herangezogen werden u.a. Bezieher mit Kleinkindern, zu betreuenden Familienangehörigen, körperlichen Einschränkungen oder Geringverdiener, die ihr Einkommen mit der Mindestsicherung aufstocken. Derzeit verweigern laut dem Stadtchef sechs bis sieben Personen – u.a. durch kurzfristige Krankmeldungen – eine Hilfstätigkeit. Gepp berichtete von ersten Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft. (APA, 26.5.2017)