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Ceta-Gegner in Deutschland: Im neuen Jahr geht der Protest auch in Österreich weiter, ein Volksbegehren liegt im Jänner auf.

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Wien – Auch im neuen Jahr werden Freihandelsabkommen in Österreich politisches Thema bleiben. Zwischen dem 23. und dem 30. Jänner liegt das "Volksbegehren gegen TTIP, Ceta und Tisa" zur Unterschrift auf. Schon für die Einleitung der Initiative haben im Vorjahr mehr als 40.000 Menschen unterschrieben. Ab 100.000 Unterschriften muss ein Volksbegehren im Parlament behandelt werden.

TTIP, also dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA, werden nach der Wahl von Donald Trump und Widerständen in Europa aber ohnehin nur mehr geringe Erfolgschancen eingeräumt. Tisa, ein geplantes Dienstleistungsabkommen zwischen der EU und 22 Partnern, liegt, wie berichtet, auf Drängen der Amerikaner bereits auf Eis.

Ceta wiederum, der Freihandelspakt zwischen der EU und Kanada, dürfte dafür Anfang Februar mit klarer Mehrheit vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. Jene Teile, die nur in EU-Kompetenz fallen (nicht die Investorengerichte), kommen dann vorläufig zur Anwendung.

Keine Ausstriegsmöglichkeit

Wie berichtet, vertritt die EU-Kommission die Rechtsansicht, dass es für einzelne EU-Staaten keine Ausstiegsmöglichkeit von der vorläufigen Anwendung gibt. Von der österreichischen Regierung war aber beim Beschluss durch den Europäischen Rat deponiert worden, man bestehe auf das Recht, die vorläufige Anwendung auch wieder beenden zu können. Die SPÖ hatte das zu einer "Bedingung" für ihre Zustimmung gemacht.

Dass man damit suggeriert habe, Österreich könne Ceta jederzeit beenden, bestreitet man im Kanzleramt. Man sehe keinen Widerspruch zur Linie der EU-Kommission, sagt ein Sprecher von Bundeskanzler Christian Kern. Wenn ein Höchstgericht Ceta für mit der Verfassung nicht konform erkläre oder das Parlament mehrheitlich gegen den Handelspakt stimme, sei die Ratifizierung gescheitert, und auch die vorläufige Anwendung von Ceta müsse dann beendet werden, heißt es. Mehr habe man mit der formulierten "Bedingung" für das Ja zu Ceta nicht ausdrücken wollen.

Weiter gültig

Im Büro von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) teilt man die Einschätzung der Kommission nicht. Als Österreich Ende Oktober beim Rat deponiert habe, dass der Republik als Vertragspartei das Recht zustehe, die vorläufige Anwendung zu beenden, habe weder die EU-Kommission noch der juristische Dienst des Rates Einspruch erhoben. "Daher gehen wir weiter von der Gültigkeit der Erklärung aus", erklärte eine Sprecherin des Ressorts auf Anfrage. (go, 24.12.2016)