Walter Pilgermair war ein würdiger Verfahrensrichter. Im Hypo-Untersuchungsausschuss ging er mit den Auskunftspersonen in der Regel hart ins Gericht, verteidigte sie aber auch gegen die eine oder andere Entgleisung mancher Abgeordneter. Nun liegt sein Endbericht vor. Das Papier listet Chronologie, Fakten und Aussagen der Zeugen akribisch auf. Was großteils fehlt, ist eine Bewertung der Vorgänge. Das überrascht weiter nicht. Immerhin handelt es sich beim Ausschuss um ein politisches Gremium, das die politische Verantwortung klären und Empfehlungen ausarbeiten soll. Die neutrale Faktenaufbereitung durch den Verfahrensrichter stellt somit eine gute Grundlage für die weitere Beurteilung dar.

Umso mehr verwundert, dass sich Pilgermair ausgerechnet in der zentralen Frage zu einem Freispruch hinreißen lässt: Josef Pröll, so befindet der Verfahrensrichter, trage für die Fehler der Verstaatlichung keine Verantwortung, weil er spät und unzureichend beraten worden sei.

Diese Feststellung erscheint seltsam. Erstens, weil nur der Exminister in den Genuss einer Beurteilung kommt, während die Rolle von Werner Faymann oder Maria Fekter nicht bewertet wird. Zweitens, weil ein Minister auch für Mitarbeiter und Berater Verantwortung trägt. Theoretisch können die Schlussfolgerungen der Fraktionen noch in den Bericht eingearbeitet werden. Das ist angesichts der unterschiedlichen Positionen aber völlig unrealistisch. (Andreas Schnauder, 24.8.2016)