Angesichts des knappen Ergebnisses der Präsidenten-Stichwahl vom Sonntag blickt am Montag alles auf die Briefwähler. 885.437 Wahlkarten wurden ausgestellt. Zwar konnte mit ihnen auch am Sonntag in den Wahllokalen gewählt werden, alle per Post aufgegebenen Wahlkarten werden aber erst bis Montagnachmittag ausgezählt – auch wenn sie spätestens bis Sonntag, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen mussten. Das ist im Wahlgesetz explizit so vorgesehen. Laut dem Innenministerium wäre eine Auszählung noch am Sonntag auch logistisch schwierig.

Amtlich wird das Endergebnis mit der Verlautbarung per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums und online am 1. Juni. Ab dann könnte alles noch einmal infrage gestellt werden: Denn mit der Verlautbarung beginnt die achttägige Frist für die Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof. Bezweifelt Norbert Hofer oder Alexander Van der Bellen die Auszählung, muss ihr Zustellungsbevollmächtigter späterstens 48 Stunden nach der Verlautbarung schriftlich Einspruch erheben.

Angelobung für 8. Juli geplant

Abgeschlossen sind die langen Wahlhandlungen, die mit dem ersten Wahlgang am 24. April begonnen haben, wenn der Bundeskanzler das Ergebnis kundgemacht hat. Das geschieht entweder gleich am 9. Juni, wenn keine Anfechtung eingebracht wurde, oder nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beziehungsweise einer Nachwahl, wenn die Höchstrichter eine solche anordnen. In die Hofburg einziehen wird der neue Präsident erst nach der Angelobung am 8. Juli.

Und was ist, wenn Hofer und Van der Bellen exakt gleich viele Stimmen bekommen haben? Auch für diesen unwahrscheinlichen Fall ist im Bundespräsidentenwahlgesetz vorgesorgt. Dann müsste die Stichwahl wiederholt werden. Und zwar so lange, bis einer der beiden Kandidaten zumindest eine Stimme mehr als der Herausforderer hat. (red, 23.5.2016)