Bild nicht mehr verfügbar.

Private Drohnen sorgen für Ärger

Foto: Reuters/Albouy

Ein US-Amerikaner aus dem Bundesstaat Kentucky ist nach dem Abschuss einer fremden Drohne, die über sein Grundstück geflogen ist, verhaftet worden. William Merideth gab ab, seine Privatsphäre schützen zu wollen. Das unbemannte Flugobjekt sei knapp über seinem Garten geflogen und hätte auch beim Nachbarhaus spioniert. Das bestreitet der Inhaber der Drohne: Deren Daten zeigten, dass sie nie weniger als fünfzig Meter über dem Boden war. Er zeigte den Mann nun wegen der Beschädigung von Privateigentum an.

Juristische Grauzonen überall

Doch für Merideth hat der Abschuss ohnehin ein juristisches Nachspiel: In seiner Stadt, Hillview, ist es verboten, Schusswaffen abzufeuern. Unklar ist hingegen, ob Regelungen der nationalen Luftfahrtbehörde zur Anwendung kommen: Denn prinzipiell ist es nicht erlaubt, Flugkörper abzuschießen. Wie Vox.com berichtet, sind allerdings auch die Handlungen des Drohnen-Inhabers in einer juristischen Grauzone. Ob der Überflug von Privatgrundstücken mit einer Drohne schon ein Einfall in die Privatsphäre ist, müsse gerichtlich noch geklärt werden. (fsc, 2.8.2015)