Wien – Länger als unbedingt nötig arbeiten nur die allerwenigsten Beamten. Bei den Männern im öffentlichen Dienst gingen im Jahr 2011 nur drei Prozent mit 65 Jahren in Pension, bei den Frauen sogar nur ein Prozent. Der Rest nahm eine der Möglichkeiten für eine Frühpension in Anspruch, zeigt ein am Donnerstag veröffentlichter Rechnungshofbericht über die Praxis von Innen-, Sozial- und Justizministerium.

Das Arbeiten bis zum gesetzlichen Pensionsalter (streng genommen liegt es derzeit bei 64 Jahren und 3 Monaten) kommt somit bei den Beamten deutlich seltener vor als in der Privatwirtschaft. Dort arbeiten immerhin 16 Prozent der Männer und 42 Prozent der Frauen bis zum gesetzlichen Antrittsalter. Der höhere Wert bei den Frauen erklärt sich allerdings auch dadurch, dass Frauen in der Privatwirtschaft – im Gegensatz zu den Beamtinnen – bereits mit 60 in Pension gehen können.

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Bei Exekutivbeamten ist der Anteil an Dienstunfähigkeitspensionen relativ hoch. Den höchsten Wert gibt es in der Bundeshauptstadt
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Falsche Anreize

Das System biete "verhältnismäßig viele Anreize für eine vorzeitige Ruhestandsversetzung", kritisieren die Prüfer. Eines der Hauptprobleme: Mehr als die Hälfte der Beamten nahm im untersuchten Jahr 2011 die sogenannte Hacklerregelung in Anspruch (56 Prozent bei den Männern, 55 bei den Frauen). Sie ermöglichte damals einen Pensionsantritt mit 60 Jahren, wenn man zumindest 40 beitragsgedeckte Dienstjahre vorzuweisen hatte. Einbußen bei der Pensionshöhe gab es keine.

Die Hacklerregelung wurde damit im öffentlichen Dienst deutlich häufiger in Anspruch genommen als in der Privatwirtschaft (dort lag der Anteil bei den Männern bei 27 Prozent, bei den Frauen bei 24 Prozent).

Mittlerweile wurde der Zugang allerdings erschwert, wie man im Büro von Beamtenstaatssekretärin Sonja Steßl betont. Analog zu den ASVG-Versicherten liegt das Mindestalter bei der Hacklerregelung nun bei 62 Jahren, Voraussetzung sind 42 Beitragsjahre, und auch Abschläge (4,2 Prozent pro Jahr) sind seit dem Vorjahr vorgesehen. Die Folge: Die Zahl der Hacklerpensionen sei im Vorjahr um 67 Prozent (auf 992) gesunken.

Pension wegen Dienstunfähigkeit

Im vom Rechnungshof untersuchten Zeitraum gingen die öffentlich Bediensteten im Sozialministerium mit 60 Jahren in Pension, im Justizressort mit 59,2 Jahren und im Innenministerium mit 58,3 Jahren. Dem Staat entstanden durch die Frühpensionen natürlich Kosten: Für die drei geprüften Ressorts lagen sie 2011 bei 142,87 Millionen Euro. Aktuell liege man bereits bei einem Durchschnittsalter von 60,9 Jahren, heißt es im Steßl-Büro, womit man noch immer 13 Monate über der Privatwirtschaft liege.

Neben der Hacklerregelung sind Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit ein wesentlicher Grund für das niedrige Antrittsalter. Bei den Exekutivbeamten in Innen- und Justizressort ging 2011 ein Drittel aller Pensionen auf Dienstunfähigkeit zurück. Interessant dabei: Sie wurde mehr als doppelt so oft von Amts wegen zugesprochen als über tatsächliche Anträge der Betroffenen. Sowohl im Innen- als auch im Justizministerium überwogen laut Rechnungshof die psychischen Pensionierungsgründe. Im Sozialressort hielten sich psychische und physische Gründe die Waage.

Dienstunfähigkeit: Höchster Anteil in Wien

Regional gab es große Unterschiede: In Wien werden 50 Prozent der Exekutivbeamten vorzeitig für dienstunfähig erklärt, in Oberösterreich nur 19,3 Prozent. Somit schwankte auch das Durchschnittsalter: In Kärnten gingen dienstunfähige Exekutivbedienstete im Jahr 2011 mit 55 in Pension, in Wien mit 51,4 und in Vorarlberg schon mit 50,5 Jahren. Mittlerweile habe es aber auch bei den Dienstunfähigkeitspensionen einen Rückgang um 13 Prozent gegeben, so das Steßl-Büro.

Wer eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, könnte zwar theoretisch laut Dienstrecht einem Alternativarbeitsplatz – etwa in der Verwaltung – zugewiesen werden. In der Praxis passierte das laut Rechnungshof aber nie. Zum einen liegt das daran, dass der einzelne Beamte zustimmen muss. Zum anderen fehlen aber auch Anreize, wie der Rechnungshof moniert. Wer nämlich in die Verwaltung wechselt, verliert Nebengebühren, was zu einem Gehaltsverlust führt. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, in der Frühpension unbegrenzt dazuzuverdienen (für ASVG-Versicherte gilt diese Regelung nicht).

Hier setzt auch die zentrale Empfehlung des Rechnungshofs an. Es brauche monetäre und nichtmonetäre Anreize, damit Beamte nicht die erstbeste Gelegenheit zu einem Pensionsantritt nutzen. Der Unterschied zu Vergleichsländern wie Schweden, der Schweiz und den Niederlanden ist jedenfalls enorm. Dort arbeiten die öffentlich Bediensteten um sechs Jahre länger als in Österreich. (Günther Oswald, derStandard.at, 5.2.2015)