Wien - Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dem Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gestellt. Grund ist eine Privatanklage wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung. Strache ist der Zweitangeklagte neben dem Erstangeklagten John Otti. Stein des Anstoßes ist der FP-Song "Liebe ist der Weg", laut Anklage eine bearbeitete Version des Liedes "Run" von Snow Patrol.

Unterlassung

Laut der Privatanklage heißt es, Strache habe es als Bundesparteiobmann "vorsätzlich unterlassen" zu verhindern, dass der von der FPÖ beauftragte John Otti eine "von ihm umgetextete und somit bearbeitete Version des urheberrechtlich geschützten Liedes 'Run'" mehrmals öffentlich, vor allem im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen, zur Aufführung brachte. Strache sei vom Privatkläger, der Universal Music Publishing GmbH, zuvor dazu aufgefordert worden, dafür zu sorgen, dass der Wahlkampfschlager nicht mehr gespielt wird.

Verwertungsrechte

Der Song "Run" wurde von Gary Lightbody, Frontmann der nordirisch-schottischen Rockgruppe Snow Patrol, und einigen seiner Musikerkollegen geschrieben. Die Verwertungsrechte an dem Stück - "insbesondere das Bearbeitungsrecht" - hält laut Anklage Universal. Gegenstand der Anklage ist auch die Verbreitung von Videos mit dem bearbeiteten Lied sowie der auf der FPÖ-Homepage abrufbare MP3-Download des FPÖ-Wahlkampfsongs.

Die von der FPÖ stets für Parteiveranstaltungen gebuchte John Otti Band hatte den Wahlkampfsong im August des Vorjahrs im Zuge des Nationalratswahlkampfs erstmals präsentiert. "Sein Herz schlägt rot-weiß-rot, oh tut das gut", lautet eine der Textzeilen.

Der Nationalrat wird sich laut Plenartagesordnung am Schluss seiner Sitzung am Mittwoch kommender Woche mit der Anfrage des Landesgerichts auseinandersetzen. (APA, 23.4.2014)