Bild nicht mehr verfügbar.

Ein schönes Symbolbild, aufgenommen am Samstag in New Jersey.

Foto: Julio Cortez/AP/dapd

Brüssel - Die EU-Innenminister haben am Dienstagnachmittag grünes Licht für das Fluggastdaten-Abkommen mit den USA gegeben. Österreich wolle das Abkommen "nicht gefährden" und enthalte sich deshalb der Stimme, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Dienstag beim Rat ihrer Ressortkollegen in Brüssel. Gleichzeitig sei dies ein Signal, dass Österreich den Datenschutz ernst nehme. Generell gelte aber, dass das Abkommen "auf alle Fälle Verbesserungen" enthalte, so Mikl-Leitner. Von österreichischer Seite gebe es ein "generelles Ja zum Abschluss des neuen Vertrags". Mit dem EU-Parlament werde es in dieser Sache sicher noch Diskussionen geben. Datenschutz sei ein sehr emotionales Thema, sowohl in der EU als auch in Österreich. Aber das Abkommen führe zu mehr Rechtssicherheit und auch zu einer Verkürzung der Datenspeicherdauer.

Weitergabe von 19 Daten an US-Behörden

Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Terrorfahnder wie der US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten. Das Abkommen soll eine Vereinbarung von 2007 ersetzen, die den Amerikanern bisher erlaubt, diese Daten nach für die Europäer unvorteilhafteren Regeln abzugreifen - zum Beispiel bietet es weniger Datenschutz. Trotz einiger Änderungen richtet sich die Hauptkritik dagegen, dass die Daten bis zu 15 Jahre lang gespeichert bleiben sollen.

Auch Deutschland und Frankreich sehen das PNR-Abkommen (Passenger Name Record, Anm.) kritisch und enthielten sich der Stimme. "Unter diesen Umständen sehen wir uns nicht in der Lage, zuzustimmen", sagte der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Berlin steht unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts, das im Frühjahr 2010 zur Vorratsdatenspeicherung (der Speicherung von persönlichen Daten ohne aktuellen Anlass) geurteilt hatte. Danach muss die Speicherung verhältnismäßig sein - dies sieht die Bundesregierung auch in dem veränderten EU-US-Abkommen nicht erfüllt. Friedrich erwartet aber keine Schwierigkeiten: "Ich sehe kein verfassungsrechtliches Problem, wenn dieses PNR-Abkommen zustande kommt."

Selbst EU-Datenschutzbeauftragte äußert Kritik

Kritik kommt auch aus Brüssel. Das Europaparlament, das ebenfalls noch grünes Licht geben muss, steht der Vereinbarung teilweise ablehnend gegenüber. 2010 hatte das Parlament einen Vertrag über die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA ("Swift"-Abkommen) im ersten Anlauf abgelehnt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bemängelte die lange Aufbewahrungsfrist. Die Liste der Daten sei unverhältnismäßig und "übertrieben", zudem sollte jeder Bürger ein Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz haben. "Leider bleiben viele der Bedenken, die die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten und ich geäußert haben, unbeachtet", schrieb Hustinx.

Die Innenminister berieten in Brüssel auch über die Erweiterung des Schengener Abkommens. Dabei geht es um den vollständigen Wegfall der Grenzkontrollen zu Rumänien und Bulgarien, der bereits zweimal verschoben wurde. Dort gab es keine Einigung, weil die Niederlande weiterhin blockieren und auch Finnland Kritik übt. Ihr Argument lautet, dass die ehemaligen Ostblockstaaten Korruption und Kriminalität nicht im Griff haben. Innenminister Zwetan Zwetanow erwartet jedoch eine "politische Lösung über einen etappenweisen Wegfall der Grenzkontrollen" bis März 2012, meldete die amtliche bulgarische Nachrichtenagentur BTA. (APA)