Yousaf im Anzug.
Schottlands Regierungschef Humza Yousaf tritt zurück.
REUTERS/Lesley Martin

Edinburgh – Der schottische Regierungschef Humza Yousaf hat seinen Rücktritt angekündigt. Er wolle noch im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gefunden werde, sagte der Vorsitzende der Unabhängigkeitspartei SNP am Montag in Edinburgh.

Am Donnerstag hatte Yousaf die Zusammenarbeit mit den Grünen aufgekündigt, die ebenfalls für die Unabhängigkeit von Großbritannien eintreten und zwei Kabinettsposten hielten. Anlass war unter anderem ein Streit über die Verwässerung der schottischen Klimaziele. Die Opposition hat zudem Misstrauensvoten gegen den First Minister selbst sowie gegen seine Regierung angekündigt. Die Grünen riefen Yousaf zum Rücktritt auf, die Labour Party forderte Neuwahlen.

Interimsweise könnte John Swinney die Regierung führen, der unter Yousafs Vorgängerin Nicola Sturgeon als Vize diente, schrieb die Times. Stimmt das Parlament nicht innerhalb von 28 Tagen für einen neuen Regierungschef, kommt es zu einer vorgezogenen Neuwahl.

Seit März 2023 im Amt

Yousaf war Ende März 2023 nach Sturgeons Rücktritt ins Amt gekommen. Er wirkte unter der langjährigen Regierungschefin als Gesundheitsminister und galt als ihr Vertrauter. Seit seinem Amtsantritt musste die SNP aber mehrere Rückschläge hinnehmen.

Ein liberales Gendergesetz, das auch innerhalb der SNP umstritten war, wurde von der britischen Zentralregierung per Veto verhindert. Hinzu kommt eine Finanzaffäre. Darin wurde jüngst Sturgeons Ehemann Peter Murrell, der als SNP-Generalsekretär für die Parteifinanzen zuständig war, wegen Veruntreuung angeklagt.

Am Donnerstag hatte Yousaf die Zusammenarbeit mit den Grünen aufgekündigt, die ebenfalls für die Unabhängigkeit von Großbritannien eintreten und zwei Kabinettsposten hielten. Anlass war unter anderem ein Streit über die Verwässerung der schottischen Klimaziele. Yousaf führte seither eine Minderheitsregierung. Damit er das Misstrauensvotum übersteht, müsste er eine Stimme aus dem Oppositionslager erhalten – was als unwahrscheinlich galt. (APA, red, 29.4.2024)